Der Austausch Ihres Fahrzeugglases oder eine Reparatur bei uns hat keine Auswirkungen auf ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche gemäß §§ 437 ff BGB gegenüber ihres Autohauses für
ihren Neuwagen.
Wir verbauen nur Produkte, mit der gleichen Qualit wie Ihre Originalscheiben.